Die Reifengarantie gilt bei:
· Reifenschäden durch eingefahrene Nägel und andere spitze Gegenstände
· Klare erkennbare Reifenschäden durch Bordsteinkanten-Anprall
· Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung Ihrer Reifen durch Dritte.Achtung: Die Reifen Garantie gilt nicht für Serienreifen!
Unsere Ersatzleistung im Falle eines Reifenschadens berechnet sich aus dem ursprünglichem Kaufpreis des beschädigten Reifens und der Profiltiefe zum Schadenszeitpunkt. Ihr daraus resultierender Ersatzanspruch wird dann mit dem Kauf eines neuen Reifens bei uns verrechnet.
Selbstverständlich erhalten Sie dann mit dem Kauf eines neuen Reifens auch wieder eine neue Reifengarantie!